In Ergänzung der §§651 a ff. BGB der allgemeinen Bedingungen des Reisevertragsgesetzes, werden die nachfolgenden Bedingungen vereinbart.
ABWEICHUNGEN IN DER JEWEILIGEN REISEAUSSCHREIBUNG -BESTäTIGUNG HABEN VORRANG.
BAL-Tours GmbH, wird im folgenden BAL genannt
1. GELTUNGSBEREICH BZW.
ABGRENZUNG ZWISCHEN REISEVERMITTLUNG UND
REISEVERANSTALTUNG
1.1 BAL wird sowohl als Vermittler von Flug-, Pauschal-
und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer
Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, sowie als
Veranstalter von Pauschalreisen tätig. Die
jeweilige Eigenschaft und der Aufgabenbereich ergibt
sich anhand der folgenden Kriterien aus der konkreten
Leistungspräsentation.
1.2 BAL ist nur dann als Reiseveranstalter im Sinne § 651 a Abs. 1 BGB zu werten, wenn ein eigenes umfassendes Reisepaket aus mindestens 2 touristischen Hauptleistungen zusammengestellt und zu einem vorher festgelegten Gesamtpreis angeboten wird.
1.3 Für alle anderen Fälle ist BAL im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB Vermittler. Dies gilt auch für den Fall, dass Gegenstand der Vermittlung ein Pauschalreisevertrag eines anderen Anbieters ist. Eine Vermittlung erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung des in der Reiseausschreibung -bestätigung genannten Leistungsträgers, unter Zugrundelegung dessen Geschäftsbedingungen, auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird. Insbesondere verweisen wir auf die aus diesen Geschäftsbedingungen resultierenden, abweichenden Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen der vermittelten Anbieter. Beachten Sie hierzu auch Abs. 11.1.
2. PREISE
BAL erhebt für seine Tätigkeiten im
Zusammenhang mit der Vermittlung von Leistungen anderer
Unternehmen ein entsprechendes Vermittlungs- /
Serviceentgelt. Die Höhe und die hiervon
betroffenen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer
aktuellen Preisliste. Die Preise für eigene
Reiseleistungen und damit zusammenhängende
Tätigkeiten sind den entsprechenden Preisangaben
zu entnehmen.
3. ANMELDUNG UND
BESTäTIGUNG
Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Mit der Anmeldung
oder dem Absenden eines elektronischen
Buchungsformulars bietet der Kunde BAL den Abschluss
eines Reisevertrages nach Maßgabe dieser
Bedingungen verbindlich an. Der Kunde ist für die
Dauer von bis zu 6 Tagen an seine Buchungsanfrage
gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch BAL
zustande. Der Kunde erhält von BAL eine
schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot von BAL vor, an das BAL
für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen
Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser 10
Tage die Annahme erklärt. Die Annahme kann auch
durch Zahlung oder Reiseantritt erfolgen.
3.1 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er persönlich einsteht, sofern er sich hierzu durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung verpflichtet.
4. BEZAHLUNG UND
AUSHäNDIGUNG DER REISEDOKUMENTE
Nach Vertragsabschluß leistet der Kunde eine
Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises. Bei
Flugtarifen mit kurzfristigem Ausstellungstermin gelten
gesonderte Regelungen, auf die der Kunde entsprechend
hingewiesen wird. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Gemäß § 651k Abs.3 BGB ist
der Kunde bei Pauschalreisen zu Zahlungen auf den
Reisepreis nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines verpflichtet. Der Restbetrag wird 4
Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht
mehr aus den in Nummer 9.b) genannten Gründen
abgesagt werden kann. Rücktritts- und
Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsleistungen
sind sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen
innerhalb vier Wochen vor Reiseantritt, ist der volle
Reisepreis sofort mit Erhalt des Sicherungsscheins zu
entrichten. Ohne vollständige Bezahlung besteht
kein Anspruch auf Durchführung der Reise. Werden
fällige Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach
Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann BAL den
Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 7
aufgeführten Stornokosten geltend machen.
5. LEISTUNGEN UND
NEBENABREDEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung, sowie aus den hierauf
Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen einer
ausdrücklichen Bestätigung. Der
Reiseveranstalter behält sich vor, bezüglich
der Leistungsbeschreibung vor Vertragsabschluß
berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu
erklären, über die der Reisende
selbstverständlich informiert wird. Eine
vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus
folgenden Gründen notwendig werden: 1.
aufgrund einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
oder einer änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung
des Prospekts,2. wenn die vom Kunden gewünschte
und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch
den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach
Veröffentlichung des Prospektes verfügbar
ist.
6. LEISTUNGS- UND
PREISäNDERUNGEN
6.1 änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluß notwendig werden und die von BAL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. BAL verpflichtet sich, den Kunden über Leistungs- änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird BAL dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
6.2 BAL bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für BAL vorhersehbar waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BAL
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BAL erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen änderung des Reisepreises hat BAL den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BAL eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
6.3 Der Reisende hat die unter 6.1 und 6.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch BAL bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
7. RüCKTRITT,
UMBUCHUNG BZW. ERSATZPERSONEN
Bitte beachten Sie hierzu auch Ziffer 1.3 in Bezug auf vermittelte Leistungen nach § 675 BGB, sowie etwaige abweichende Angaben in der Reiseausschreibung.
Bei Rücktritt oder Umbuchung einer vermittelten Leistung nach § 675 BGB erhebt BAL zusätzlich zu der durch den Leistungsträger erhobenen Gebühr ein Serviceentgelt in Höhe von 40.-€ pro Person und Leistung. Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen auf einer Sammelrechnung zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
7.1 Hinsichtlich einer von BAL veranstalteten Reise kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BAL. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen und in eigenem Interesse schriftlich erklärt werden.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z.Bsp. wegen verpasster Anschlüsse), so kann BAL Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Aufwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. BAL kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Die pauschalierten Rücktrittskosten für Pauschalreisen und sonstigen Zielgebietsleistungen betragen.
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 14.-08. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
ab 7. - 1. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%
7.2 Nur- Flug: Soweit ein Rücktritt möglich ist, berechnet BAL zuzüglich der von der Fluggesellschaft festgesetzten Gebühr nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung pro Person 40 € bzw. nach Ticketausstellung pro Person 100 €.
7.3 Bis zum Reiseantritt kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. BAL oder der Leistungsträger können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Umbuchung berechnet BAL ein Serviceentgelt von 40 € pro Person. Bei Linienflügen, die in der Ausschreibung als vermittelte Leistung gekennzeichnet sind, erhebt BAL zuzüglich der von der Fluggesellschaft festgesetzten Gebühr, für änderungen/Stornierungen nach Ticketausstellung 100,- € pro Person, sofern die änderungen unter Berücksichtigung der Tarifbedingungen der Fluggesellschaft überhaupt möglich sind.
7.4 Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 7.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.5 Dem Kunden bleibt es
in jedem Einzelfall, in welchem BAL pauschalierten
Schadenersatz geltend macht, unbenommen, den Nachweis
zu führen, dass ein Schaden nicht oder nicht in
der Höhe der vereinbarten Entschädigung
entstanden ist.
7.6 Im Falle einer Umbuchung oder Rücktritt durch
den Kunden, kann BAL alternativ vom Kunden die
tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
8. NICHT IN ANSPRUCH
GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, so wird
sich BAL bei den Leistungsträgern um Erstattung
der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn
einer Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
9. RüCKTRITT &
KüNDIGUNG DURCH BAL
BAL kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhalten einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet der Abmahnung von BAL nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt BAL, so behält BAL den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die BAL aus den nicht in Anspruch genommenen Leistungen, einschließlich der von den Leistungsträgern Gutgebrachten Beträge, erlangt.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich bestimmten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist BAL verpflichtet, unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat BAL den Kunden davon zu unterrichten.
10. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWöHNLICHER UMSTäNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl BAL als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann BAL für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist BAL verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Alle übrigen Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
11. HAFTUNG VON BAL
BAL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für: a) die gewissenhafte
Reisevorbereitung b) die sorgfältige Auswahl und
überwachung der Leistungsträger c) die
Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen d) die
ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen e) ein Verschulden der mit
der Leistungserbringung betrauten Personen
11.1 Soweit BAL nicht als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a Abs. 1 BGB tätig wird, sondern lediglich Leistungen eines anderes Reiseveranstalters oder Leistungsträgers vermittelt, haftet ausschließlich dieser für etwaige Mängel der vermittelten Leistung. BAL selbst kann in diesem Fall nur für eine fehlerhafte Beratung oder für fehlerhafte Information in Anspruch genommen werden. Insbesondere ist BAL nicht für Verspätungen im Linienverkehr und dadurch etwa verpasste Anschlussbeförderungen verantwortlich, es sei denn, es liegt ein Planungsfehler seitens BAL vor.
11.2 Die vertragliche Haftung von BAL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit BAL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen BAL aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von BAL bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
11.3 Die Versendung der Reiseunterlagen erfolgt auf Wunsch des Kunden. Das Postversandrisiko trägt der Kunde.Ohne Vereinbarung sind die Reiseunterlagen in unserem Büro abzuholen, Bitte beachten Sie hierzu auch Ziffer 18. Versand der Reiseunterlagen.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen BAL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12. GEWäHRLEISTUNG
UND ABHILFE
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. BAL kann die Abhilfe verweigern, wenn dies einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert. BAL kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. (siehe Punkt 16 Mitwirkungspflicht).
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BAL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BAL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet BAL den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
14. PASS, VISA,
GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Sofern es BAL möglich ist, wird der Kunde
über wichtige änderungen der in der
Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen
Vorschriften vor Antritt der Reise informiert. BAL
haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende BAL
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BAL
die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist
für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BAL
bedingt sind. BAL steht dafür ein,
Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa
und Gesundheitsvorschriften, die BAL unter Anwendung
der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein
müssten, zu unterrichten. Für andere
Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner
Länder von dem Reisenden nicht eingehalten werden,
oder sollte ein Visum durch das Verschulden des
Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der
Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann BAL
den Reisenden mit entsprechenden
Rücktrittsgebühren belasten.
15. AUSSCHLUSS VON
ANSPRüCHEN UND VERJäHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise
gegenüber BAL geltend zu machen. Nach Ablauf der
Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Abweichend davon sind
Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen und
Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen
nach Aushändigung zu melden.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von BAL zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Andere Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.
16.
MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich BAL oder der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. BAL oder die
örtliche Reiseleitung werden für Abhilfe
sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt
es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
17.
REISERüCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
BAL empfiehlt dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittskosten- sowie einer
Rücktransportkosten- Versicherung. Diese
müssen spätestens zwei Wochen nach Erhalt der
Reisebestätigung abgeschlossen werden. Bei
kurzfristigen Reisen muss der Abschluss am Tag der
Buchung erfolgen.
18. VERSAND DER
REISEUNTERLAGEN
Der Versand der Reisedokumente erfolgt auf Wunsch des
Kunden per Postbrief, Reisepässe werden per
Einschreiben versendet. Auf gesonderten Wunsch und
gegen gesonderte Berechnung werden die Unterlagen per
Kurierdienst oder mit entsprechender Versicherung
verschickt. Auf dem Postweg verlorene, nicht kostenlos
widerbeschaffbare Dokumente, können nur gegen
erneute Berechnung wiederholt ausgestellt werden. BAL
empfiehlt, sofern möglich, die Reiseunterlagen
persönlich abzuholen. Bitte beachten Sie hierzu
auch Abs. 11.3
19. GERICHTSSTAND
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Reiseveranstalter
verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft
der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu
informieren. Steht die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die
wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der
Kunde entsprechend zu informieren, sobald die
ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem
Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der
Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich
hierüber zu informieren.
Die Informationen über die ausführende
Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005
begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die
Durchführung der Luftbeförderung mit der
genannten Fluggesellschaft und stellen keine
Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende
Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es
in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist,
bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der
Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
20. ANWENDBARES RECHT
UND GERICHTSSTAND
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem
Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach
deutschem Recht.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen
Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters
gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich
gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgebend.
21. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die der Reisende zur
Abwicklung seiner Reise BAL zur Verfügung stellt,
sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
22. SALVATORISCHE
KLAUSEL
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw.
unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf
den rechtlichen Bestand der übrigen
Geschäftsbedingungen und des Reisevertrages
selbst.
VERANSTALTER /
REISEVERMITTLER:
BAL-Tours GmbH
Im Gewerbegebiet 22
D-76359 Marxzell
Internet:
www.bal-tours.de
E-Mail: info@bal-tours.de
Sitz der Gesellschaft
Marxzell
HRB 26 30 E Karlsruhe
Geschäftsführer: Jürgen Heß
Stand 02/2012
agbs, allgemeine geschäftsbedingungen bal tours gmbh |
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allgemeine geschäftsbedingungen bal tours gmbh |
agbs, allgemeine
geschäftsbedingungen bal tours
gmbh
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• Bilder: Fotolia
• Es gelten die Reisebedingungen der BAL-Tours GmbH • Irrtum, änderungen und Verfügbarkeit vorbehalten |
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